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Selbstbehalt-Wegversicherung LW (LW3012.14)
Bedingung LW3002.14
- Variante C gemäß Bedingung LW3003.14
- Variante D gemäß Bedingung LW3004.14
zugrunde.
In den darin beschriebenen Deckungen für FUSSBODEN-/WANDHEIZUNG, SOLAR-, KLIMA-,
SPRINKLERANLAGE
OÖV-Plus für Freizeitunfälle (UN1086.18)
Freizeitunfälle - UN1086.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
OÖV-Premium für Freizeitunfälle (UN1082.18)
Freizeitunfälle - UN1082.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
DaHeim-Superschutz (DHS-09)
Telefonmißbrauch, die
dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens entstehen.
Der Versicherer ersetzt die aufgrund des Telefonmißbrauchs nachgewiesenen Telefonmehrkosten [...] DHS-09
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung, im folgenden [...] isindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
2.6.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.19)
äden - Erweiterungspaket 2
AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion