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Premium für Freizeitunfälle (UN1072.21)
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger
Schul- und Kindergartenunfall (UN1053.16)
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
3.2 In Ergänzung zu Art. 17, Pkt. 3 der diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung sind auch Unfälle bei der Teilnahme an sonstigen
Schwimmbäder, Whirlpools und Duschen (Fe1103.19)
Schäden an Schwimmteichbepflanzungen.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion
Sinlge & Kind - Unfallversicherung (UN1001.24)
mitversichert, ausgenommen Unfall-Taggeld.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
STURM – Grundstückseinfriedungen (St5120.19)
Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder