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USP-B99 (USP-B99)
andere am Tatort anwesende Personen richten,
3.7.2.3.1.3. Sachen, die ein Täter wegnimmt oder deren Herausgabe er erzwingt, müssen sich zum
Zeitpunkt der Tat am Tatort befinden.
3.7
USP-BH99 (USP-BH99)
andere am Tatort anwesende Personen richten,
3.7.2.3.1.3. Sachen, die ein Täter wegnimmt oder deren Herausgabe er erzwingt, müssen sich zum
Zeitpunkt der Tat am Tatort befinden.
3.7
Deckungspaket AH816.2 (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816.2)
versicherten Risiko zusammenhängenden Rechtsverhältnissen, Eigenschaften und
Tätigkeikeiten, zu deren Ausübung der Versicherungsnehmer nach den für seinen Betrieb geltenden
behördlichen Vorschriften
Deckungspaket Fremdenbeherbergungsbetriebe AH816.3 (AH816.3)
dem versicherten Risiko zusammenhängenden Rechtsverhältnissen, Eigenschaften und
Tätigkeiten, zu deren Ausübung der Versicherungsnehmer nach den für seinen Betrieb geltenden
behördlichen Vorschriften
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH2833.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH2833.16
AmLand - Erweiterte Haftpflichtversicherung für ehemalige
land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Anstelle von Abschnitt B Punkt 6. EHVB gilt folgende Regelung:
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