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Erweiterte Deckung für Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung (KH1041.16)
Privatpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ohne
der Absicht, Gewinne zu erzielen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Generalunternehmer/Subunternehmer - eingeschränkt (AH3841.19)
Subunternehmer bestehender Regressanspruch bleibt
von dieser Bestimmung unberührt.
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Umweltstörung durch Störfälle (AH1003.15)
liegenden AHVB (Vergrößerung des versicherten Risikos) ist
dementsprechend nicht anzuwenden.
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EINBRUCHDIEBSTAHL - Einbruch- bzw. Überfallmeldeanlage (ED3005.19)
ist und
d) die Pflichten des Betreibers erfüllt und im Protokollbuch dokumentiert sind.
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Mehrkosten für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung zusätzlicher Gefahren (BU3201.12)
Versicherung auf Erstes Risiko.
Die Bestimmungen des Art.8 (2) ABS werden nicht angewendet.
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