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Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.19)
Wartung der Gebäudeinstallationen oder anderer
Gebäudeteile und der Mangel am versicherten Wohnhaus / Wohnung bereits vor Vertragsbeginn
bestanden hat oder erkennbar war;
2. an Gebäudeinstallationen oder anderen [...] n an den versicherten Sachen zu vermeiden,
insbesondere auch dann, wenn aus objektiver Sicht Gebäudeschäden durch am Dach
angesammelte Schneelasten zu befürchten sind.
Artikel 3: Versicherungsfall
[...] chaden:
Der Versicherungsschutz für das Abräumen der versicherten Wohn- und privat genutzten
Nebengebäude von Schnee beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten
Versicherungsbeginn (Artikel 4 der
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.16)
Wartung der Gebäudeinstallationen oder anderer
Gebäudeteile und der Mangel am versicherten Wohnhaus / Wohnung bereits vor Vertragsbeginn
bestanden hat oder erkennbar war;
2. an Gebäudeinstallationen oder anderen [...] n an den versicherten Sachen zu vermeiden,
insbesondere auch dann, wenn aus objektiver Sicht Gebäudeschäden durch am Dach
angesammelte Schneelasten zu befürchten sind.
Artikel 3: Versicherungsfall
[...] werden kann.
2.8. Schneeabräumkosten
Der Versicherungsschutz für das Abräumen der versicherten Gebäude von Schnee
beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem
Schutzengel Wohnen (KS1201.16)
Wartung der Gebäudeinstallationen oder anderer
Gebäudeteile und der Mangel am versicherten Wohnhaus / Wohnung bereits vor Vertragsbeginn
bestanden hat oder erkennbar war;
2. an Gebäudeinstallationen oder anderen [...] n an den versicherten Sachen zu vermeiden,
insbesondere auch dann, wenn aus objektiver Sicht Gebäudeschäden durch am Dach
angesammelte Schneelasten zu befürchten sind.
Artikel 3: Versicherungsfall
[...] werden kann.
2.8. Schneeabräumkosten
Der Versicherungsschutz für das Abräumen der versicherten Gebäude von Schnee
beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem
Ergänzende Bedingungen für den ZuHaus Standardschutz (ZH-98)
Warmwasserbereitungsanlagen,
- Aufüge.
4.2. Gebäudezubehör
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör mitver-
sichert:
- fest eingebaute [...] Prämie
schriftlich gekündigt werden.
4. ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR WOHNGEBÄUDE
4.1. Baubestandteile
Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen - ausgenommen Verglasungen aller Art
Baustoffe und Baugeräte (ZHF19)
nicht fix montierte bzw. noch nicht mit dem Gebäude verbundene Baustoffe und Baumaterialien so-
wie Baugeräte sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme auch am Versicherungsgrundstück mitversi-
chert