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EINBRUCHDIEBSTAHL - Einbruch- bzw. Überfallmeldeanlage (ED3005.19)
e - ED3005.19
Gemäß Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Einbruchdiebstahlversi
AmLand-Sturmversicherung 2010 (ALSt-2010)
verliehen oder vermietet werden.
2. Schwimmbäder
Schwimmbäder (ohne Abdeckungen) auf dem Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssum-
me für die Gebäude mitversichert.
Versicherungsschutz [...] Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers FREISTEHENDE Solaranlagen und
für Fotovoltaikanlagen aller Art besteht
Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.24)
Gartenhütten und Geräteboxen - DH1705.24
Ergänzend zu Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende
- Markisen, Rollläden, Auße [...] mit dem Boden fest verbundene Gartenhütten und
Geräteboxen,
auch zum Wohnungsinhalt am Versicherungsgrundstück und gelten bis zur vereinbarten und auf
der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes
Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von Gütertransporten (Tr3001.12)
mit dem/den in der Polizze angeführten KFZ / Anhänger des
Versicherungsnehmers.
2. Versicherungsgrundlage
Grundlage der Versicherung sind - soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist -
die [...] gen in der jeweils gültigen
Fassung.
3. Umfang der Versicherung
Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transport-a.
Versicherungs-Bedingungen AÖTB "eingeschränkte
Weltdeckung, einschließlich USA, Kanada und Australien (AH802.2) (AH802.2)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] EHVB alle Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus
3.1.1 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten;
3.1.2 der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt