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Verwahrung von beweglichenSachen (AH414.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414.2
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die d
Erweiterter Neuwertersatz (DHN-02)
HAUSHALT - erweiterter Neuwertersatz - DHN02
In Ergänzung von Artikel 7 Punkt 1.3. der ABH gilt vereinbart, dass bei Wohnzwecken dienenden
Gebäuden und für den darin befindlichen Wohnungsinhalt der
KFZ ruhend und fahrend auf dem Versicherungsgrundstück (F65) (F65)
FEUER - Kraftfahrzeuge, ruhend und fahrend, auf dem in der Polizze genannten
Grundstück - F65
Das Kraftfahrzeug ist auf dem in der Polizze genannten Grundstück in ruhendem und fahrendem
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Raubüberfallanlage (E159)
EINBRUCH - Raubüberfallanlage (Alarm-, Fixierungs-, Meldeanlage) - E159
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Einbruchdiebstahlversicherungs-B
Hebebühnen (AH3801.12) (AH3801.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Hebebühnen - AH3801.12
1. Abweichend von Art 7.10.2 und 7.10.4 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an