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Besondere Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Gemeindeorgane (AH3872.24)
Besondere Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Gemeindeorgane
- AH3872.24
1. Gegenstand der Versicherung
1.1. Versicherungsschutz
Bestimmungen in den dem Vertrag zugrunde li
Namentliche Versicherung ohne Kraftradbenützung (IU6)
FAHRZEUGINSASSEN-UNFALLVERSICHERUNG - Namentliche Versicherung
ohne Kraftradbenützung - IU6
Unfälle bei der Benützung von Krafträdern fallen nicht unter die Fahrzeuginsassen-
Unfallversicherung.
Ob
F910.1 (F910.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F910.1
SUMMENÄNDERUNG
Bei Erhöhung oder Ermäßigung der Versicherungssumme oder Wegfall des Risikos im Laufe de
F-910.1 (F-910.1)
FEUER Besondere Bedingung F-910.1
SUMMEN/RISIKOÄNDERUNG
Bei Erhöhung oder Ermäßigung der Versicherungssumme oder Fortfall des Risikos im Laufe der V
Sonderkündigungsrecht (AS1001.21)
Sonderkündigungsrecht AS1001.21
Der gegenständliche Versicherungsvertrag ist erstmals nach Ablauf von drei Jahren unter
Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils zum 01.01.sowie 01.07. jeden Jahr