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Ausschluß von Scheiben vermieteter Räumlichkeiten (Gl1019.15)
GLAS - Gebäudeglaspauschalversicherung, nicht versicherte Scheiben -
Gl1019.15
Abweichend von den Besonderen Bedingungen für die Gebäudeglaspauschalversicherung sind
Scheiben, die zu vermieteten Räu
Wetterwarn-Service
Auto in die Garage stellen Landwirtschaft Hof- und Scheunentore schließen Öffnungen in den Wirtschaftsgebäuden schließen (Türen, Dachluken, Fenster ...) Arbeitsmaschinen und Geräte einstellen und Baumaterialien
Baustoffe und Baugeräte (F119)
Noch nicht fix montierte bzw. noch nicht mit dem Gebäude verbundene Baustoffe und
Baumaterialien sowie Baugeräte sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme auch am
Versicherungsgrundstück und gegen indirekte
Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz (AH1000.15)
Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten -
ausgenommen an Fenstern und Türen der Außenseite des Gebäudes - leistet der Versicherer
abweichend von Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB Ersatz
Veranstalterhaftpflicht (AH3880.15)
Vertrag zugrunde liegenden EHVB besteht Versicherungs-
schutz dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten teilweise für Fremdzwecke
benützt werden.
3. Für das Auf- und Abbauen