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LEITUNGSWASSER L829.1 (L829.1)
MITVERSICHERUNG VON SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH KORRISIONS-
DICHTUNGS- U. VERSTOPFUNGSSCHÄDEN AN ZU- U. ABLEITUNGS-
ROHREN SOWIE AN DEN ANGESCHLOSSENEN EINRICHTUNGEN
UND ARMATUREN IN GEM
Zu- und Ableitungsrohre, angeschlossene Einrichtungen und Armaturen in Wohnungen, Geschäfts- u.Betriebslokalen inkl. Korrosionsschäden (L818) (L818)
LEITUNGSWASSER L818
MITVERSICHERUNG VON SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH KORRISIONS-
SCHÄDEN AN ZU- UND ABLEITUNGSROHREN SOWIE AN
Zu- und Ableitungsrohre, angeschlossene Einrichtungen in Wohnungen , Geschäfts- u. Betriebslokalen inkl. Korrosions-, Dichtungs- und Verstopfungsschäden (L829) (L829)
LEITUNGSWASSER L829
MITVERSICHERUNG VON SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH KORRISIONS-
DICHTUNGS- U. VERSTOPFUNGSSCHÄDEN AN ZU- U. ABLEITUNGS-
ROHREN SOWIE
Ableitungsrohre am Grundstück (LW5123.18)
LEITUNGSWASSER - Ableitungsrohre am Grundstück - LW5123.18
Abweichend von Art. 2.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden einschließ-
lich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (L107)
LEITUNGSWASSER L107
Bruchschäden an Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohren
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für