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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB95) (ADVB-95)
elektronische Drucksysteme u. dgl.;
1.4 festeingebaute Datenträger;
1.5 Klimaanlagen, nur im Zusammenhang mit der EDV-Anlage und nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
2. Eine Sache ist betriebsfertig [...] weist nach, daß der Schaden mit diesen Ereignissen weder
unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85-95) (AEB85-95)
falscher oder
nicht wertentsprechender Münzen oder von Metallplättchen etc.,
d) für Schäden im Zusammenhang mit
- Kriegsereignissen jeder Art (einschl. Neutralitätsverletzungen) oder inneren Unruhen [...] Schaden mit diesen Ereignissen oder de-
ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungs-
nehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, [...] anderweitige Versiche-
rung besteht, Sachbeschädigungen (einschließlich Aufräumungskosten) im Zusammenhang mit der Be-
raubung, welche
a) in und an den Versicherungsräumlichkeiten oder auf
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85) (AEB85)
falscher oder
nicht wertentsprechender Münzen oder von Metallplättchen etc.,
d) für Schäden im Zusammenhang mit
- Kriegsereignissen jeder Art (einschl. Neutralitätsverletzungen) oder inneren Unruhen [...] Schaden mit diesen Ereignissen oder de-
ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungs-
nehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, [...] anderweitige Versiche-
rung besteht, Sachbeschädigungen (einschließlich Aufräumungskosten) im Zusammenhang mit der Be-
raubung, welche
a) in und an den Versicherungsräumlichkeiten oder auf
Produktinformationsblatt Assistance Digital (PIBDAss.2018)
Serviceleistungen bei rechtswidrigem Erwerb der Software
(ohne Lizenz)
Serviceleistungen im Zusammenhang mit einer
gewerblichen und/oder betrieblichen Tätigkeit
bei Installation oder Deinstallation
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.15)
Dachluken oder Türen.
Schäden durch Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, sofern sie im2.
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude
und Gebäudebestandteilen