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USKV - Ausbreitungsrisiko EU (AH3468.12) (AH3468.12)
in einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
Oberösterreichische Versicherung
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Schweinen (Fe2845.16)
Stromausfall - Verenden
von Schweinen - Fe2845.16
In Erweiterung des Art. 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB besteht Versicher-
ungsschutz auch für Schäden durch das Verenden von Mast- oder [...] e bildet die
Grenze der Ersatzleistung des Versicherers nach Maßgabe des Art. 8 der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABS.
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist das Vorhandensein einer netzun
Freischaden-Bonus Bündelvorteil der Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz (KH2010.15)
-Plus-Leistungen-KFZ - KH2010.15
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
erbracht [...] aufrechten Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz
.
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 beim zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
Prämienbegünstigte Fahrzeuge mit Notbremsassistent (KH1026.18)
- Prämienbegünstigte Fahrzeuge mit Notbremsassistent
KH1026.18
Aufgrund der bekannt gegebenen und tatsächlich eingerichteten Fahrzeugausstattung
„Notbremsassistent“ wird [...] gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des § 6 Abs. 1a VersVG (siehe Anlage zu den dem Vertrag zugrunde liegenden AKHB) bewirkt, wird
bestimmt, dass der Bremsassistent im Fahrbetrieb immer aktiviert sein
Deckungspaket Kfz-Betriebe AH817.3 (AH817.3)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] EHVB alle Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus
3.1.1 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten;
3.1.2 der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt [...] jedenfalls auf die Versicherungssumme angerechnet.
3. GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN, DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf