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Erweiterter Neuwertersatz (DH1721.15)
Erweiterter Neuwertersatz - DH1721.15
1. In Ergänzung von Artikel 8 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH gilt vereinbart,
dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden und für den darin befindlichen
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert (St3032.19)
Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden Besonderen Bedingung St3016, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren
Versicherungswert
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsgort zum Verkehrswert (St3031.19)
Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden Besonderen Bedingung St3016, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren
Versicherungswert
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
den Versicherungswert von Erntefrüchten sind die mittleren amtlich verlautbarten
Marktpreise zugrunde zu legen.
Weiters ist der Minderwert zu berücksichtigen, der an den Erntefrüchten durch Hagel
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-06)
VERSICHERUNG FÜR HAUS- UND GRUNDBESITZ
3.1.1. Wertanpassung nach dem Baukostenindex (BKI):
3.1.1.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert
[...] Versicherungsverträgen (Feuer-,
Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz). Der Abschluß dieser
Versicherungsverträge (Sparten) ist obligatorisch, wobei (eine) einzelne [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsvertrages/-verträge
bzw. Interesses