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Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion (LW3806.15)
LEITUNGSWASSER - Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion-
LW3806.15
Abweichend von Art. 2, Punkt 2 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen
Leitungswasserschäden (AWB) sind Bru
Entsorgungskostenbeitrag für Bäume am Grundstück (St135)
STURM - Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag - St135
Werden Bäume bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses beschädigt oder zerstört,
ersetzt der Versicherer die dadurch anfal
Arbeitsgemeinschaften des Baugewerbes oder ähnlicher Gewerbe (AH403.2) (AH403.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - ARBEITSGEMEINSCHAFTEN DES BAUGEWERBES ODER
ÄHNLICHER GEWERBE - AH403.2
1. B 3.4 EHVB findet keine Anwendung.
2. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von A 1.1.,
Mehrkosten infolge Technologieverbesserung (Fe3055.22)
Mehrkosten infolge Technologieverbesserungen - Fe3050.22
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letzten Stand
LEITUNGSWASSER - Schadensuchkosten - LW5020.22 (LW5020.22)
LEITUNGSWASSER - Schadensuchkosten - LW5020.22
In Erweiterung zu Art. 3 Pkt. 2.2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) ersetzt der Ve