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OÖV-Familienunfallversicherung - Single & Kind 100-0-100 (UN1006.24)
mitversichert, ausgenommen Unfall-Taggeld.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
FEUER - Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen - Fe5103.19 (Fe5103.24)
an Schwimmteichbepflanzungen.
2. In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch
Schäden an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion
Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2021)
Unterversicherung verzichtet der Versicherer in einem Schadenfall an den versicherten
Gebäuden BEI VORLIEGEN ALLER NACHSTEHENDEN VORAUSSETZUNGEN auf den Einwand der
Oberösterreichische Versicherung AG - 17 [...]
5.2. Übereinstimmung des Ausmaßes der verbauten Fläche und der Geschossanzahl folgender zur
Liegenschaft gehörender Gebäude mit den tatsächlichen Verhältnissen zum Schadenzeitpunkt:
5.2.1. Wohngebäude [...] Unterversicherungsverzicht und
wird die Ersatzleistung entsprechend Artikel 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS gekürzt.
Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die Abweichung nicht mehr als 5% der
Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2018)
Unterversicherung verzichtet der Versicherer in einem Schadenfall an den versicherten
Gebäuden BEI VORLIEGEN ALLER NACHSTEHENDEN VORAUSSETZUNGEN auf den Einwand der
Unterversicherung:
Oberösterreichische [...]
5.2. Übereinstimmung des Ausmaßes der verbauten Fläche und der Geschossanzahl folgender zur
Liegenschaft gehörender Gebäude mit den tatsächlichen Verhältnissen zum Schadenzeitpunkt:
5.2.1. Wohngebäude [...] Unterversicherungsverzicht und
wird die Ersatzleistung entsprechend Artikel 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS gekürzt.
Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die Abweichung nicht mehr als 5% der
Glas-Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Gl2002.16)
sämtliche Innen- und Außenverglasungen (auch solche aus Kunststoff und Licht-
kuppeln) aller zur Liegenschaft gehörenden Gebäude mit Ausnahme des Wohngebäudes/der
Wohngebäude und der in den Punkten 3. und