Suche
Ölklausel (MB52-03)
MASCHINENBRUCH - Ölklausel - MB52-03
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei den in der Polizze separat angeführten versicherten
Maschinen auch auf das Öl nach Maßgabe von Art. 1 (2) der Allgemei
F903 (F903)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F903
SUMMENAUSGLEICHSKLAUSEL
Zwischen den in der Polizze genannten Positionen gilt Summenausgleich vereinbart
Schlossänderungskosten (ED5011.18)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Schlossänderungskosten - ED5011.18
Bei Einbruch in die versicherten Räumlichkeiten - ausgenommen sind vermietete, im fremden
Eigentum befindliche oder gemeinschaftlich genutzte R
Elektrische Freileitungen (Fe5105.15)
FEUER - Elektrische Freileitungen - Fe1105.15
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Mitversicherung von Schäden an/durch Fußboden-/Wandheizungen (L814) (L814)
LEITUNGSWASSER L814
FUSSBODENHEIZUNG
Abweichend von Art. 2, Punkt 6 der AWB sind Schäden am oder durch das Wärmeabgabesystem einer w