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Deckungspaket Kfz-Betriebe AH817.3 (AH817.3)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] EHVB alle Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus
3.1.1 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten;
3.1.2 der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt [...] jedenfalls auf die Versicherungssumme angerechnet.
3. GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN, DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Grobe Fahrlässigkeit DaHeim (DH1712.16)
HAUSHALT - Grobe Fahrlässigkeit - DH1712.16
Abweichend von Artikel 10.1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) und § 61 VVG verzichtet der Versicherer [...] falles ist die Versicherungsleistung
bei Schäden durch Gefahren gemäß Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH mit der
vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme begrenzt.
Grobe Fahrlässigkeit (GF5001.16)
Grobe Fahrlässigkeit - GF5001.16
Abweichend von Artikel 10 Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer [...] gesetzlicher, behördlicher
oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gemäß Artikel 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS).
Oberösterreichische Versicherung
Deckungspaket AH815.3 (AH815.3)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] EHVB alle Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus
3.1.1 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten;
3.1.2 der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt [...] aus einer anderen Versicherung Ver-
sicherungsschutz zu bieten ist.
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5. GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN, DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
vereinbarten
Versicherungsbeginn (nach Artikel 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer
Wartefrist von zwei Wochen.
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines drohenden Schn [...] (RP1401.20)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung