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Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.12)
Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gelten
Beeinträchtigungen an den in Punkt 2. versicherten Sachen ohne Auswirkungen
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert (St3032.19)
Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden Besonderen Bedingung St3016, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren
Versicherungswert
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsgort zum Verkehrswert (St3031.19)
Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden Besonderen Bedingung St3016, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren
Versicherungswert
Erweiterter Neuwertersatz (DH1721.15)
Erweiterter Neuwertersatz - DH1721.15
1. In Ergänzung von Artikel 8 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH gilt vereinbart,
dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden und für den darin befindlichen
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
den Versicherungswert von Erntefrüchten sind die mittleren amtlich verlautbarten
Marktpreise zugrunde zu legen.
Weiters ist der Minderwert zu berücksichtigen, der an den Erntefrüchten durch Hagel