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Vertragsinhalt der Leitungswasserversicherung im Superschutz (LPSL-98) (LPSL-98)
LPSL-98
In der VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versic
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW5030.19)
LEITUNGSWASSER – Zu- und Ableitungen außerhalb Versicherungsgrundstück –
LW5030.19
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 und 3 der, dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Leitungsw
AmLand - Leitungswasserversicherung (ALL-02)
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSER- ALL-02
SCHÄDEN
GILT - SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST -
DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Vers
AmHof-Superschutz Leitungswasserschadenversicherung (AHoSL-02)
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
AHoSL-02
GILT - SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST - DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Versicherungsort
Für beweglic
Wohnhaus-Start-Versicherung "Grundschutz" (WSV-C) (WSV-C)
Versicherungsbedingungen deckt diese
Versicherung auch:
a) Schäden durch indirekten Blitzschlag an der E-Installation sowie an Motoren und Wasserpumpen,
sofern diese Gebäudebestandteile sind. Die Haftung