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VersVG§39 (VersVG§39)
§ 39 (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versiche-
rungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen;
z
Versicherungsbedingungen zur Wertsicherung der Erlebensleistung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung - 2007 (VBSIERL2007)
Erhalt ablehnen. Die Einzahlung der wertangepassten Prämie oder
die Unterlassung des Widerrufs bei deren Einzug von Ihrem Konto gilt jedenfalls als Annahme des
Angebots. Auf diese Rechtsfolge wird der
Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von Gütertransporten (Tr3001.12)
an welchen der Versicherungsnehmer kein anderes Interesse hat,a.
als jenes, dass er den Auftrag zu deren Versicherung erhalten hat;
Güter mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Edelmetalle (gemünzt und [...] fährdete Güter, chemisches und biochemischesc.
Gefahrengut, radioaktive und spaltbare Stoffe und deren Abfallprodukte sowie Waren,
welche mit Wissen des Versicherungsnehmers mit irgendeinem dieser Produkte
Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von Gütertransporten (TRJP-08)
an welchen der Versicherungsnehmer kein anderes Interesse hat,a.
als jenes, dass er den Auftrag zu deren Versicherung erhalten hat;
Güter mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Edelmetalle (gemünzt und [...] fährdete Güter, chemisches und biochemischesc.
Gefahrengut, radioaktive und spaltbare Stoffe und deren Abfallprodukte sowie Waren,
welche mit Wissen des Versicherungsnehmers mit irgendeinem dieser Produkte
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Er- und Ablebensversicherungen mit Zwischenauszahlungen - 1996 (GBZWK96)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der
Er- und Ablebensversicherungen mit Zwischenauszahlungen - 1996
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel