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KFZ als Handelsware (St3007.12)
gilt diese Gruppe als nicht Rahmen der Position Waren und Vorräte gemäß
Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung St3016 mitversichert.
KFZ als Handelsware sind bis zur Höhe der
OÖV-Basis für Freizeitunfälle (UN1089.18)
Freizeitunfälle - UN1089.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
Plus für Freizeitunfälle (UN1076.21)
erwirken und
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
ZBSt-LDW98 (ZBSt-LDW98)
den Versicherungswert von Erntefrüchten sind die mittleren amtlich verlautbarten
Marktpreise zugrunde zu legen.
Weiters ist der Minderwert zu berücksichtigen, der an den Erntefrüchten durch Hagel
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1002.23)
Zusatzpaket zu einer Kaskoversicherung
abgeschlossen, so teilt dieser das rechtliche Schicksal des zugrunde liegenden
Kaskoversicherungsvertrages.
6. Ergänzende Obliegenheitsbestimmung für Auslandsfahrten