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Auslandsdeckung für Europa (AH400) (AH400)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH400
AUSLANDSDECKUNG FÜR EUROPA
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 3, Pkt. 1. AHVB auch auf da
Bahnen gemäß EKHG ohne Pistenrisiko (AH444.2) (AH444.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH444.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6
Mühlen mit Installation von elektrischen Sensoren F92 (F92)
FEUER - Mühlen mit Installation von elektronischen Sensoren - F92
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
Die Installation von elektronischen
Ersatzwert für Malzvorräte der Handelsmälzereien (F44) (F44)
FEUER - Ersatzwert für Malzvorräte der Handelsmälzereien - F44
Soweit der Versicherungsnehmer im Schadenfalle genötigt ist, zur Befriedigung seiner Kunden für
die im eigenen Betrieb hergestellten ve
Mühlen mit Installation von elektrischen Sensoren (FBU92) (FBU92)
FEUER-BU - Mühlen mit Installation von elektronischen Sensoren - FBU92
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
Die Installation von elektronische