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Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2015.1)
Beachtung der vorerwähnten Frist von drei Monaten zur Verfügung.
3. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehören (Verbraucherverträgen) [...] n
2.1. Versicherungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Dauer von mehr als drei Jahren,
deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört
(Verbraucherverträge) [...] Informationen nur elektronisch erhalten, so kann er jederzeit – jeweils einmalig
kostenfrei – auch deren Ausfolgung auf Papier oder in einer anderen von ihm gewünschten und
vom Versicherer allgemein zur
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2015)
ein, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer.
3. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehören (Verbraucherverträgen) [...]
2.1. Versicherungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Dauer von mehr als drei Jahren, deren
Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge) [...] Informationen nur elektronisch erhalten, so kann er jederzeit -; jeweils einmalig kostenfrei -;
auch deren Ausfolgung auf Papier oder in einer anderen von ihm gewünschten und vom Versicherer
allgemein zur
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherungvon eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2015.1)
Beachtung der vorerwähnten Frist von drei Monaten zur Verfügung.
3. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehören (Verbraucherverträgen) [...] n
2.1. Versicherungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Dauer von mehr als drei Jahren,
deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört
(Verbraucherverträge) [...] Informationen nur elektronisch erhalten, so kann er jederzeit – jeweils einmalig
kostenfrei – auch deren Ausfolgung auf Papier oder in einer anderen von ihm gewünschten und
vom Versicherer allgemein zur
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2022 (VBLLAB2022)
FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsjahr
ist die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Ver [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so ungewöhnlichem Ausmaß
gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des staatlichen
Krisen- und Katastrophenschutzmanagement oder [...] rten des NFFE an Privatpersonen oder an nicht gemeinnützige Rechtsträger oder
eine Verwendung zu deren Gunsten aus, es sei denn, dies steht im Zusammenhang mit der
gemeinnützigen Tätigkeit des NFFE oder
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2024.1)
utz
versicherte Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch
in deren Haltung stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] gem. Artikel 2.1., die zwar während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren behauptete Ursache jedoch in die Zeit vor
Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur [...] Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
sowie