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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2018 (AUVB2018)
d nach Maßgabe des Pkt. 3.4. festzustellen.
3.3. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil
des jeweiligen Prozentsatzes.
3.4. Für andere Körperteile [...] vereinbarten Vertragsdauer bei uns einlangt.
2.3.3. Für den Ablauf der jeweils verlängerten Vertragsdauer gelten wiederum die Regelungen der
Punkte 2.3.1. bis 2.3.2.
Artikel 23 - Kündigung, Erlöschen des Vertrages [...] dem Unfall stirbt.
3. Art und Höhe der Invaliditäts-Kapitalleistung:
3.1. Die Invaliditätsleistung zahlen wir – unabhängig vom Alter der versicherten Person – als
Kapitalbetrag.
3.2. Bei völligem Verlust
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2015 (AUVB2015)
d nach Maßgabe des Pkt. 3.4. festzustellen.
3.3. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil
des jeweiligen Prozentsatzes.
3.4. Für andere Körperteile [...] vereinbarten Vertragsdauer bei uns einlangt.
2.3.3. Für den Ablauf der jeweils verlängerten Vertragsdauer gelten wiederum die Regelungen der
Punkte 2.3.1. bis 2.3.2.
Artikel 23 - Kündigung, Erlöschen des Vertrages [...] versicherte Person unfallbedingt
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
3. Art und Höhe der Invaliditäts-Kapitalleistung:
3.1. Die Invaliditätsleistung zahlen wir
- als Kapitalbetrag bei Unfällen der
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2019 (AUVB2019)
d nach Maßgabe des Pkt. 3.4. festzustellen.
3.3. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil
des jeweiligen Prozentsatzes.
3.4. Für andere Körperteile [...] vereinbarten Vertragsdauer bei uns einlangt.
2.3.3. Für den Ablauf der jeweils verlängerten Vertragsdauer gelten wiederum die Regelungen der
Punkte 2.3.1. bis 2.3.2.
Artikel 23 - Kündigung, Erlöschen des Vertrages [...] dem Unfall stirbt.
3. Art und Höhe der Invaliditäts-Kapitalleistung:
3.1. Die Invaliditätsleistung zahlen wir – unabhängig vom Alter der versicherten Person – als
Kapitalbetrag.
3.2. Bei völligem Verlust
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2013) (AFBUB2013)
.
Zu den Punkten 3.2., 3.3., 3.4., 3.6., 3.7. und 3.8. gilt: Solche Schäden gelten als Sachschaden,
wenn sie als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses eintreten.
Zu Punkt 3.9. gilt: Der Nachweis [...] terroristischer
Organisationen;
3.9.2. inneren Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Aufstand;
3.9.3. allen mit den genannten Ereignissen (Punkte 3.9.1. und 3.9.2.) verbundenen militärischen [...] auftretenden Explosionen;
3.7. Schäden durch Projektile aus Schusswaffen;
3.8. Schäden durch Unterdruck (Implosion);
3.9. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von
3.9.1. Kriegsereignissen
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2015)
cht des Versicherungsnehmers gemäß § 8 Abs. 3 VersVG bleibt davon unberührt.
Artikel 13
Form der Erklärungen
Rücktrittserklärungen gemäß §§ 3, 3a KSchG können in jeder beliebigen Form abgegeben [...] 6
Abs. 3 VersVG bewirkt, wird bestimmt, dass dem Versicherer im Zuge der Schadensabwicklung alle Angaben
(auch mündliche) vollständig und wahrheitsgetreu zu machen sind. Seite 6 von 10
(3) Ist der [...] die Zahlung der Entschädigung sind außerdem die in den Versicherungsbedingungen der betreffenden
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Sachversicherungssparte oder in sonstigen vertraglichen Vereinbarungen getroffenen speziellen