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Modell Standardschutz (U834.6)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
wird folgendes vereinbart:
Beträgt [...] den Gesamtkörperwert.
Artikel 18, Pkt. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt
geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Progression Kollektivunfallvers. ab 11% (U1002.1.11)
erung (AUVB), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
Modell Superschutz 500 ab 11% (U931.11)
ung (AUVB), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
Modell Superschutz (U831.6)
ung (AUVB), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
Modell Superschutz ab 11% Dauerinvalidität (U831.6.11)
rung (AUVB), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad