Suche
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2015)
Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten
entstehenden Schäden); [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-,
Beraubungs- und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu
bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2013)
verursachten Rückstau.
15. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
16. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.
17. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2013)
Versicherungsort;
7. Schäden durch Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung);
8. Schäden durch Brand, Explosion oder Austreten von Leitungswasser.
Schäden, die durch die Anwendung von Sprengmitteln bei
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2013)
Nicht versichert sind, auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses
1. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;
2. Schäden durch Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2015.1)
die Umstände es gestatten, die Weisungen des Versicherers
einzuholen und zu befolgen.
Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl und Diebstahl sind unverzüglich der2.
nächsten Sicherheitsdienststelle