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Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherungvon eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2015.1)
Haftungszeit, zeitlicher Selbstbehalt
Artikel 11 Ersatzleistung
Artikel 12 Deckungseinschränkung aufgrund anderweitig bestehender Versicherungen
Artikel 13 Beteiligung mehrerer Versicherer
Artikel 14 A [...] anerkannten Regeln der Technik eingehalten
wurden;
1.10 durch normale Witterungsverhältnisse, mit denen aufgrund der Jahreszeit und der örtlichen
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 5 [...] der Republik Österreich im Aufstellungsraum des in der Polizze
bezeichneten Versicherungsortes.
Aufgrund besonderer Vereinbarung kann die Gültigkeit der Versicherung auf den gesamten
Versicherungsort auch
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2013)
Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem
Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt
1. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und [...] im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen wird,
dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] nicht berufen.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende
Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte Leistun
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2015)
Ereignisse:
Strandunga.
Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund
festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt
oder [...] n.
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3 Versicherbares Interesse
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Artikel 5 Gemeinsame [...] 23 Form der Erklärungen
Artikel 24 Gerichtsstand
Artikel 1 - Anwendungsbereich
Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen (AÖTB) gelten für die
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2015)
Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem
Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt
1. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und [...] im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen wird,
dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses betreffen,
ausbedingen, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und für den
Versicherungsnehmer nicht gröblich ben
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2019.21)
Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzver-
fahrens nur aus wichtigem Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt
1. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und [...] im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen
wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses
betreffen, ausbedingen, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und
für den Versicherungsnehmer nicht gröblich bena