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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF99)
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren
zur Feuerversicherung (EF99)
Die aufgrund dieser Versicherungsbedingungen geschlossenen Verträge gelten als Zusatzverträge zum
Feuervers
Plus für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1077.18)
UNFALL - Plus für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1077.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad
OÖV-Basis für Freizeitunfälle (UN1089.18)
UNFALL - OÖV-Basis für Freizeitunfälle - UN1089.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AU
Kraftfahrzeuge mit/ohne behördlichem Kennzeichen in ruhendem und fahrenden Zustand zum Verkehrswert (F838)
FEUER F838
KRAFTFAHRZEUGE MIT/OHNE BEHÖRDLICHEM KENNZEICHEN
IN RUHENDEM UND FAHRENDEM ZUSTAND ZUM VERKEHRSWERT
Die in der Polizze bezeichn
Teilwertklausel (F63) (F63)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F63
TEILWERTKLAUSEL
Soweit bei der Versicherung von Gebäuden der Versicherungsschutz nur für bestimmte Bau