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Transport von Kunstgegenständen und Antiquitäten (TRTK-08)
Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder bei Verdacht aufb.
sonstige strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige bei der zuständigen
Sicherheitsbehörde zu erstatten und dem Versicherer
Schneeräumpflicht - Mühsam, aber notwendig
Ist kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter geräumt und im Bedarfsfall bestreut werden. Weiters sieht der Gesetzgeber vor, dass Liegenschaftseigentümer, [...] Menschen infolge Ausrutschens auf Schnee oder Glatteis so schwer, dass sie sich in spitalsärztlicher Behandlung wiederfinden. Mehr als zwei Drittel der Fälle haben Knochenbrüche zur Folge. Aber auch Sehnen- [...] treten überdurchschnittlich häufig auf. Durch das reflexartige Abstützen bei einem Sturz sind die Handgelenke und der Schulterbereich ebenso besonders exponiert. Jeder zweite dieser Unfälle ereignet sich auf
BB5 (BB5)
Versicherungsschutz
auch außerhalb der Behältnisse.
(gilt für F, ST, LW)
8. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, daß [...] und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicheru [...] r
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer
- bei offenen Handels- und Kommanditgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter
- bei Arbeitsgemeinschaften
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89-95) (ABH89-95)
samt Zubehör.
3.2. Baubestandteile und Gebäudezubehör, wenn diese noch nicht fix montiert sind, Handelswaren, Ge-
schäfts- und Sammelgelder.
Artikel 2
Welche Gefahren und Schäden sind versichert [...] Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raum-
fahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
1.1. Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen [...] Kraftäußerung.
2. Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei
einem derartigen Ereignis.
2.1. Als Sturm gilt ein Wind mit Spitzengeschwindigkeiten
Kaskoversicherung für die Fahrten zur Dienststelle und zurück (KA812) (KA812)
Seiten- und Heckscheiben
Kein Selbstbehalt
- Unfallschäden
- mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
Selbstbehalt: 5 %, mindestens S 2.000,--
3. Besondere Bedingungen [...] Fahrzeug-Kollisionskaskoversicherung (KKB), Punkt 1.5. ("... durch mut- und böswil-
lige Handlungen betriebsfremder Persosnen") und 1.6. ("durch Unfall") von der Versicherung
umfaßt sind