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Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB98) (AFBUB98)
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer.
Artikel 4 Betriebsunterbrechung
1. Als [...] -
Beträge und Kosten, die mit dem versicherten Betrieb nicht unmittelbar zusammenhängen
(z.B. Finanzerträge, außerordentliches Ergebnis, Erträge oder Kosten, die betriebsfremd
Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 2007 (AWK2007)
Umfang dieser Bedingungen versichert
b) innere Betriebsschäden, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit einem ersatz-
pflichtigen Schaden eintreten
c) verursacht durch gewöhnliche [...] Begrenzungen der Leistungsfreiheit sind gesetzlich geregelt (§ 38, § 39 und § 39a VersVG
im Anhang).
(3) Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit Einlösung der Polizze in Kraft, jedoch
[...] machen, in deren Sprengel
er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.
ANHANG
Auszug aus dem Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 über den Versicherungsvertrag
(Versicherung
ZBFBU98 (ZBFBU98)
Eigenkontrolle
O 121/92 Brandschutzpläne
3.10. Anhang
Anhang 1 Gefahrenklassen von Stoffen und Waren
Anhang 2 Freigabeschein für brandgefährliche Tätigkeiten samt Br [...] Kontrollgang
3. 8. Lagerungen
3. 9. Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz
3.10. Anhang
1. Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden
1.1. Schäden durch [...] ist die vollständige
Ausfertigung des hiefür vorgesehenen Freigabescheines (Muster im Anhang) und dessen Unter-
fertigung durch die Betriebsleitung oder den Brandschutzbeauftragten
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2003) (AFBUB2003)
bis 3.9.5.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht, obliegt dem Versicherungsnehmer.
Artikel 4
Betriebsunterbrechung
1. Als Be [...] bleiben außer Ansatz:
Erträge und Kosten, die mit dem versicherten Betrieb nicht unmittelbar zusammenhängen (z.B.
Finanzerträge, außerordentliches Ergebnis, Erträge oder Kosten, die betriebsfremd oder
Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) (KA1004.13)
Originalankaufsrechnung über die Anschaffung des Fahrzeuges zu
erbringen.
Leistungsfreiheit tritt im Zusammenhang mit den Obliegenheiten gemäß Punkt 5.2. nicht ein,
wenn die Verletzung der Obliegenheit weder