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Plus für Freizeitunfälle (UN1076.21)
UNFALL - Plus für Freizeitunfälle - UN1076.21
Versicherungsschutz besteht nur für Freizeitunfälle.
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht Arbeitsunfälle und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinne
Besondere Bedingungen zur General-Polizze (TRGP-06)
TRANSPORT - Besondere Bedingungen zur General-Polizze - TRGP-06
1. Begriffsbestimmung
Inhalt dieses Versicherungsvertrages ist eine laufende Versicherung im Sinne der
Begriffsbestimmungen des § 187
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung - 2005 (VBBUBKV2005)
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung -; 2005
VBBUBKV2005
Gültig ab 01.10.2005
Sprachliche Gleichbehandlung:
Erweiterter Neuwertersatz (DH1721.15)
HAUSHALT - Erweiterter Neuwertersatz - DH1721.15
1. In Ergänzung von Artikel 8 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH gilt vereinbart,
dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden und für den
Immobilientreuhänder, Gebäudeverwalter (VH010) (VH010)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Immobilientreuhänder, Gebäudeverwalter -
VH010
1. In teilweiser Abänderung von Art. 4.1.4 AVBV ist versichert:
- bei der Realitätenvermittlung
die