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Mehrkosten durch behördloche Auflagen für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5011.23)
Mehrkosten, die behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor dem Schadenereignis betreffen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
BETRIEBSUNTERBRECHUNG - Mietzinsentgang - BU3012.22 (BU3012.22)
verweigert, abzüglich der
ersparten versicherten Kosten zuzüglich Schadenminderungskosten.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ärzte (AH439) (AH439)
der Abschluß einer separaten Haft-
pflichtversicherung (Pflichtversicherung) notwendig.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
ARGE-Baugewerbe (AH3853.12)
Handlungen oder Unterlassungen für den einge-
tretenen Schaden selbst verantwortlich sind
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Reine Vermögensschäden durch unvorhergesehene Behinderung (AH3416.12)
Versicherungsfälle höchstens das Einfache der vereinbarten Versicher-
ungssumme.
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