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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe Plus (KSSAP2016) (KSSAP2016)
Verpflichtung
zur Leistung gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs.3 VersVG (siehe Anhang) bewirkt,
bestimmt, dass
- nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen ist und [...] befragten
Personen sind von ihrer Schweigepflicht dem Versicherer gegenüber zu befreien.
Anhang:
BESTIMMUNGEN DES VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZES (VERSVG), auf die in den BESONDEREN BEDINGUNGEN
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2003) (AFBUB2003)
bis 3.9.5.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht, obliegt dem Versicherungsnehmer.
Artikel 4
Betriebsunterbrechung
1. Als Be [...] bleiben außer Ansatz:
Erträge und Kosten, die mit dem versicherten Betrieb nicht unmittelbar zusammenhängen (z.B.
Finanzerträge, außerordentliches Ergebnis, Erträge oder Kosten, die betriebsfremd oder
Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) (KA1004.13)
Originalankaufsrechnung über die Anschaffung des Fahrzeuges zu
erbringen.
Leistungsfreiheit tritt im Zusammenhang mit den Obliegenheiten gemäß Punkt 5.2. nicht ein,
wenn die Verletzung der Obliegenheit weder
GP-ED-95 (GP-ED-95)
INNERHALB DER VERSICHERUNGSRÄUMLICHKEITEN
Die Vereinbarung im Umfang des Pkt. 2 lit. a der im Anhang zu den Allgemeinen Einbruchdiebstahlver-
sicherungsbedingungen (AEB) abgedruckten Zusatzbedingungen
AmHof/AmLand Feuerversicherung 2016 (Fe2001.16)
g (ABS), deren Verletzung gemäß den Voraussetzungen und
Begrenzungen des §6 Abs. 2 VersVG (siehe Anhang zu ABS) zur Leistungsfreiheit des Versicherers
führt, werden folgende Obliegenheiten vereinbart: