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Kraftfahrzeuge mit behördlichem Kennzeichen im Gebäude zum Verkehrswert (ED3018.13)
sind in
ordnungsgemäß versperrten Gebäuden gegen die Gefahren und Schäden gemäß der dem Vertrag
zugrunde liegenden AEB versichert, soweit dafür aus einer anderen Versicherung nicht
Entschädigung erlangt [...] Versicherungsschutz
gegeben ist.
Der Versicherungswert ist gemäß Artikel 7.1.5. der dem Vertrag zugrunde liegenden AEB der
Verkehrswert.
Obliegenheit vor dem Schadenfall
Als Obliegenheit, die zum Zweck
FEUER - Buswartehäuschen im Gemeindegebiet inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe3042.22 (Fe3042.22)
1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch ein Schadenereignis gemäß Art. 2, Pkt. 5 (Überspannung oder Induktion
infolge Blitzschlags) der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB inkl.
Deckungspaket AH817.2 (Kfz-Betriebe) (AH817.2)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] EHVB alle Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus
3.1.1 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten;
3.1.2 der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt [...] jedenfalls auf die Versicherungssumme angerechnet.
3. GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN, DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Besondere Bedingungen für die Schifffahrt auf Binnengewässern (BS6)
schiedsgerichtliches Verfahren erledigt oder wird die Zahlung seitens des Versicherers aus einem
anderen Grunde verzögert, so hat der Versicherer - abgesehen von den gesetzlichen Zinsen - dem
Versicherungsnehmer [...] zu tragen.
12. Hebungs- und Wegräumungskosten
Wenn ein Staat oder eine zuständige Behörde auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nach dem
Sinken und dem Abandon des Versicherers die Hebung des Wracks und/oder [...] Teil anderweitig gegen Feuerschäden oder
andere Gefahren versichert, so gilt die Versicherung auf Grund dieser Polizze subsidiär. Der
Versicherer kann daher für etwaige Schäden an den anderweitig versicherten
GP-St-95 (GP-St-95)
nehmer versicherten Sachen betreffen.
Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen nach einem ersatz-
pflichtigen Schaden die Kosten der Wiederherstellung [...] für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser
inkl. Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung von
gefährlichem [...] die als Folge
eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findliche, radioaktive Isotope entstehen, sind bis S 50.000,-- auf erstes Risiko mi