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Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung) (ED3003.15)
Transportwegen (Botenberaubung)
1.1. Abweichend von Artikel 2 Punkt 7. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB) sind auch Schäden durch Beraubung
Familienunfallversicherung 100-100-50 (UN1003.24)
die mitversicherte Person auch vereinbart ist.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.24)
die mitversicherte Person auch vereinbart ist.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1002.24)
die mitversicherte Person auch vereinbart ist.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im
Indirekte Blitzschäden Grundpaket (Fe2851.24)
Grundpaket - Fe2851.24
1. Allgemein
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Überspannung
oder Induktion