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Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
Behörde aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versicherter Güter deren Bergung
und/oder Beseitigung/Vernichtung auf Kosten des Versicherungsnehmers veranlasst.
2. Der
Steuerliche Regelungen (Zukunftsvorsorge gem. § 108g EStG 1988) (STLV2004-3)
Besondere steuerliche Regelungen:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge im Sinne
des § 108g EStG 1988. Es gelten insbesondere folgende steuerli
GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
GEWERBE-PLUS-BOTENBERAUBUNGSVERSICHERUNG (GP-Bo-95)
1. In der Botenberaubungsversicherung gelten die Punkte 5, 12 - 14 der
Ergänzenden Bedingungen für die Gewerbe-Plus-Versicherung (GP-95).
Veranstalterhaftpflicht (AH459.3) (AH459.3)
gemieteten bzw. entliehenen Räumlichkeiten, Plätzen, Gärten, Freigeländen und
Gegenständen, die zu deren Einrichtung oder Ausschmückung dienen.
7. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung bezieht sich der
Umweltstörung – Auslandsdeckung EU (AH469) (AH469)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH469
Umweltstörung -; Auslandsdeckung
für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schweiz und Liechtenstein
1. Sach- oder Personens