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EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3034.19 (ED3034.19)
Art und Anhänger als Handelswaren am
Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert
EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3035.19 (ED3035.19)
Art und Anhänger als Handelswaren am
Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert
Vertragsinhalt der Haushaltversicherung im Grundschutz (LPGH-96) (LPGH-96)
LPGH-96
In der HAUSHALTVERSICHERUNG gelten darüberhinaus
folgende Erweiterungen der Allgemeinen Bedingun-
gen
Sturmversicherung - Wetterwarnpaket (St151)
Erdbeben) gilt um EUR 1.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel GaN-06, GaN-02,
ZHSt15.1 oder AhoSSt-02.
3. Eindringen von Regen-, Schnee-
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
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