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STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert (St3034.19)
und
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort" im Gebäude ist gemäß Art. 1.3. der dem
Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung St3016, den Waren und Vorräten zugehörig
und deren Versicherungswert
Wirtschaftstreuhänder (VH012) (VH012)
Ergänzung zu Art. 9 AVBW wird der Berechnung der Prämie der Jahresumsatz des
Versicherungsnehmers zugrunde gelegt. Als Umsatz ist jene Größe anzunehmen, die der
einzelne Wirtschaftstreuhänder seiner
EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3034.19 (ED3034.19)
Art und Anhänger als Handelswaren am
Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert
EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3035.19 (ED3035.19)
Art und Anhänger als Handelswaren am
Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert
Sturmversicherung - Wetterwarnpaket (St151)
Erdbeben) gilt um EUR 1.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel GaN-06, GaN-02,
ZHSt15.1 oder AhoSSt-02.
3. Eindringen von Regen-, Schnee-