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Außenversicherung EU (DH1732.19)
HAUSHALT - Außenversicherung EU - DH1732.19
Abweichend und in Abänderung von Artikel 3.5.1. ABHD (Außenversicherung) sind in Ländern der
Europäischen Union Sachen des Wohnungsinhaltes in ständig bew
Undichte Silikon- und Fliesenfugen (LW5031.23)
LEITUNGSWASSER - undichte Silikon- und Fliesenfugen - LW5031.23
In Erweiterung von Artikel 1 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Leitungswasserversicherung sind auch Schäden an versicherten
Dauerinvalidität ab 50 % (UN1019.15)
UNFALL - Dauerinvalidität ab 50 % - UN1019.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
B
Anwesenheitspflicht (ED3017.14)
EINBRUCH - Anwesenheitspflicht - ED3017.14
Die Waren sind während der Geschäftszeit und in den Mittagspausen außerhalb eines Tresores,
jedoch in versperrten Behältnissen (Vitrinen, Juwelierläden, Sc
Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
STURM - Behördliche Auflagen - Mehrkosten - St2104.16
Mehrkosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem
Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung i