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Allgemeine Bedingungen für den Keine -Sorgen-Schutzengel (ABKSS2013)
versicherten Personen gegenüber Dritten mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 6: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers [...] Prämienzahlungsverzug oder Vorliegen eines Risikoausschlusses kein
Versicherungsschutz bestanden hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherer wegen Verletzung von
Obliegenheiten leistungsfrei ist, wobei in [...] 6 Abs. 3 VersVG besteht.
2. Die versicherten Personen haften bei Vorliegen eines Risikoausschlusses sowie bei
Obliegenheitsverletzungen solidarisch mit dem Versicherungsnehmer für die Rückzahlung der für
Gemeinde Gebäude Variante A (LW3016.13)
und Ableitungen
Bei Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden die Kosten für den Austausch eines höchstens 2 Meter langen Rohrstückes
einschließlich [...] ch der dafür notwendigen Nebenarbeiten im Sinne des Art. 8 Pkt. 8.2. der dem Vertrag
zugrunde liegenden AWB ersetzt.
Wird dieses Ausmaß überschritten, werden die Kosten (einschließlich der Kosten für
[...] GEBÄUDES AUF DEM
VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden an
Leitungswasser führenden Rohrleitungen (Zu- und Ableitungen),
geschlossenen
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW5030.19)
zugrunde liegenden AWB als geschlossen. Werden mit diesen
Leitungen mehrere Liegenschaften versorgt, wird die Entschädigungsleistung aliquot im
Verhältnis zur Anzahl der damit versorgten Liegenschaften gekürzt [...] Versicherungsgrundstück –
LW5030.19
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 und 3 der, dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden an Zu- und
A
Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
(Inventar)
zum Neuwert versichert sind, gelten folgende Abweichungen von den der Versicherung zugrundeliegenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
[...] g dem Versicherer schriftlich bekanntgegeben und in die Versicherung ein-
bezogen.
4. Bei Vorliegen einer Mitversicherung besteht Textgleichheit zwischen den Versicherungsverträgen.
Bei Wegfall
ImRecht Privat Single Senior (RS1003.15)
n und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet: