Suche
UPB-L-95 (UPB-L-95)
DEN BETRIEB (UPB-L-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die
Besondere Bedingung für die Kirchenversicherung (Feuer, Sturm) BBK.1 (BBK.1)
KIRCHENVERSICHERUNG
(für die Sparten Feuer und Sturm)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde: ABS95, AFB84-95, AStB86-95, SN6, GE9. Zusätzlich
zu den angeführten Versicherungsbedingungen gelten
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.19)
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur Leistu
AVB Merkur Krankenvers. Unfallschutz (AVB 1995/Fassung2012)
nur gesunde Personen werden, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz
haben. Andere Personen können aufgrund besonderer Vereinbarungen versichert werden.
(7) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ve [...] ) entscheidet die Geschäftsleitung des
Versicherers.
Anträge (Beitritte) können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Entscheidung ist dem
Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Mit der Zustellung [...] nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer, sofern nicht zu einem
früheren Zeitpunkt aus medizinischen Gründen eine Neuanschaffung notwendig ist.
(8) Die Kosten der im Rahmen einer Heilbehandlung verordneten
LW-Pachträumlichkeiten C (LW3006.19)
ten, sind in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtungen gemäß Art.
1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung LW3015
Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver- und