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Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur Leistu
UPB-L-95 (UPB-L-95)
DEN BETRIEB (UPB-L-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die
Besondere Bedingung für die Kirchenversicherung (Feuer, Sturm) BBK.1 (BBK.1)
KIRCHENVERSICHERUNG
(für die Sparten Feuer und Sturm)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde: ABS95, AFB84-95, AStB86-95, SN6, GE9. Zusätzlich
zu den angeführten Versicherungsbedingungen gelten
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.19)
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur Leistu
Vertragsinhalt der Haushaltversicherung im Grundschutz (LPGH-96) (LPGH-96)
LPGH-96
In der HAUSHALTVERSICHERUNG gelten darüberhinaus
folgende Erweiterungen der Allgemeinen Bedingun-
gen