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Körperschallmelder (E152)
EINBRUCH - Körperschallmelder - E152
Es gilt als vereinbart, daß das Behältnis mit einer vom Verband der Sicherheitsunternehmungen
Österreichs (VSÖ) geprüften und vom Versicherungsverband anerkannte
Persönliche Schadenersatzpflicht der teilnehmenden Tierhalter (AH359) (AH359)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH359
KÖRVERANSTALTUNGEN, TIERSCHAUEN UND VIEHMÄRKTE; PERSÖNLICHE
SCHADENERSATZPFLICHT DER TEILNEHMENDEN TIERHALTER
Die
Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen (AH411.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH411.2
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch auf Scha
Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen (AH411.3) (AH411.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH411.3
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch auf Schad
Soforthilfe (Fe2119.16)
FEUER - Soforthilfe - Fe2119.16
Bei gedeckten Schäden, die höher sind als die auf der Polizze angeführte Erstrisikosumme, leistet
die Oberösterreichische Versicherung AG eine Soforthilfe bis zur Höh