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Selbstbehalt (VH007) (VH007)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Selbstbehalt - VH007
Der Versicherungsnehmer hat von jeder Schadenersatzleistung und von jeder Kostenzahlung
.....%, mindestens ................., höchstens ...........
Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten (VH008) (VH008)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - gerichtliche und außergerichtliche
Tätigkeiten der allgemein gerichtlich beeideten Sachverständigen; Dolmetscher
und Übersetzer - VH008
Abweichend von Art. 1 AVBV bezie
Rechtsauskunftsstellen (VH009) (VH009)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Rechtsauskunftsstellen - VH009
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, daß die Auskünfte von einem Juristen gegeben
werden.
Oberösterreichische Versicherung AG
Immobilientreuhänder, Gebäudeverwalter (VH010) (VH010)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Immobilientreuhänder, Gebäudeverwalter -
VH010
1. In teilweiser Abänderung von Art. 4.1.4 AVBV ist versichert:
- bei der Realitätenvermittlung
die
Wirtschaftstreuhänder (VH012) (VH012)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Wirtschaftstreuhänder - VH012
1. In Ergänzung zu Art. 1.1 Abs. 3 AVBW ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung
(nicht jedoch Abhandenkommen) von f