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GEWERBE - Bruchteilversicherung - ImG026.19 (ImG026.19)
Schadenfall ist ausgehend von dem zum Schadenzeitpunkt am vom
Schaden betroffenen Versicherungsort vorhandenen Versicherungswert, maximal jedoch mit dem
versicherten Bruchteilwert (Bruchteilprozentsatz) des [...] t (Bruchteilprozentsatz) des zum Schadenzeitpunkt am vom Schaden
betroffenen Versicherungsort vorhandenen Vollwertes begrenzt ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Allgemeine Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2006) (ABKSS2006)
tzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines
Versicherungsfalles veranlasst waren;
4. durch den Versuch oder die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte
Person [...] oder grob fahrlässiges Verhalten durch die versicherte Person. Dem Vorsatz
wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadeneintritt mit
Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, [...] hmers oder der
versicherten Person, die durch mangelhafte Leistungserbringung oder schuldhafte Handlungen
Dritter, welche im Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers oder der versicherten
Person
Euro-Teilkasko (KA1131.22)
Musikwiedergabegeräte sind nur dann mitversichrt, wenn sie im abgeschlossenen
Kofferraum oder Handschuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug stürzen) [...] Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. AKKB wird
Euro-Teilkasko (KA1131.13)
Musikwiedergabegeräte sind nur dann mitversichrt, wenn sie im abgeschlossenen
Kofferraum oder Handschuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug stürzen) [...] Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. der A
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90-95) (AFBUB90-95)
Niederreißen oder Ausräumen bei einem dieser Ereignisse.
Als Sachschaden gilt auch das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache im Zusammenhang
mit einem der vorstehend angeführten [...] al-
tern (z.B. Öl-, Druckluft-, Druckgasschalter u. dgl.) durch den in ihnen bereits vorhandenen
oder sich bildenden Gasdruck entstehen, keine Sachschäden im Sinne des Abs. 2.
[...] Versicherungsort als Sachschaden im Sinne des Abs. 2, wenn der Ver-
sicherungsnehmer vom Vorhandensein oder Verwendung der Sprengstoffe nicht gewußt hat oder
nicht wissen mußte.
6.