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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12.18)
kontaminiertem Erdreich - MB4074.12
1. In Ergänzung von Artikel 7 (2) Z. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten
Allgemeine Bedingungen für den Keine -Sorgen-Schutzengel (ABKSS2013)
versicherten Personen gegenüber Dritten mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 6: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers [...] Prämienzahlungsverzug oder Vorliegen eines Risikoausschlusses kein
Versicherungsschutz bestanden hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherer wegen Verletzung von
Obliegenheiten leistungsfrei ist, wobei in [...] 6 Abs. 3 VersVG besteht.
2. Die versicherten Personen haften bei Vorliegen eines Risikoausschlusses sowie bei
Obliegenheitsverletzungen solidarisch mit dem Versicherungsnehmer für die Rückzahlung der für
Gemeinde Gebäude Variante B (LW3017.13)
Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden in Erweiterung des Art. 8 Pkt. 8.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB die
Kosten für den Austausch eines höchstens 6 Meter [...] ABNÜTZUNG AN
ROHRLEITUNGEN IM GEBÄUDE
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 2. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
durch Korrosion, Verschleiß oder Abnützung einschließlich der hierfür erf [...] GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden an
Leitungswasser führenden Rohrleitungen (Zu- und Ableitungen),
geschlossenen
ZuHaus-Standardschutz (ZH-06)
Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unter-
liegen,
- kontaminiertes Erdreich
anfallen bzw. anfällt, wie diese(s) zu behandeln und/oder zu deponieren [...] Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen un-
terliegen, im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94
zu verwerten
Ergänzende Bedingungen (ZH-02)
Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unter-
liegen,
- kontaminiertes Erdreich
anfallen bzw. anfällt, wie diese(s) zu behandeln und/oder zu deponieren [...] Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen un-
terliegen, im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 155/94
zu verwerten