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VersVG§68 (VersVG§68)
§ 68 (1) Besteht das versicherte Interesse beim Beginn der Versicherung nicht oder gelangt,
falls die Versicherung für ein künftiges Unternehmen oder sonst für ein künftiges Interesse genommen
ist
KFZ als Handelsware (St3007.12)
STURM - KFZ als Handelsware - St3007.12
Sofern die Gruppe "KFZ als Handelsware" auf der Polizze als eigene Position ausgewiesen
und versichert ist, gilt diese Gruppe als nicht Rahmen der Position Wa
Rohbaudeckung (F210)
FEUER - Prämienfreie Rohbauversicherung - F210
1. Deckungsbeginn
1.1 Deckungsbeginn für die Feuerversicherung des Gebäudes ist das auf der Polizze/der
Deckungsbestätigung angeführte Beginndatum.
1.
Grobe Fahrlässigkeit (GF5001.16)
Grobe Fahrlässigkeit - GF5001.16
Abweichend von Artikel 10 Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS4014.12)
ELEKTROGERÄTE - Entsorgungskosten (Sonderabfall) mit Erdreich - CS4014.12
Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko