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Euro-Teilkasko (KA131-07) (KA131-07)
räte sind nur dann mitversichrt, wenn sie im abgeschlossenen
Kofferraum oder Handschuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das [...] unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90) (AFBUB90)
Niederreißen oder Ausräumen bei einem dieser Ereignisse.
Als Sachschaden gilt auch das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache im Zusammenhang
mit einem der vorstehend angeführten [...] Leistungsschaltern (z.B. Öl-, Druckluft-,
Druckgasschalter u. dgl.) durch den in ihnen bereits vorhandenen oder sich bildenden Gasdruck
entstehen, keine Sachschäden im Sinne des Abs. 2.
[...] Versicherungsort als Sachschaden im Sinne des Abs. 2, wenn der Ver-
sicherungsnehmer vom Vorhandensein oder Verwendung der Sprengstoffe nicht gewußt hat oder
nicht wissen mußte.
6.
EURO-TEILKASKO (KA131-06)
räte sind nur dann mitversichrt, wenn sie im abgeschlossenen
Kofferraum oder Handschuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das [...] unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel
Euro-Vollkasko (KA1121.22)
Musikwiedergabe-
geräte sind nur dann mitversichert, wenn sie im abgeschlossenen Kofferraum oder Hand-
schuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug [...] Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Versichert sind Schäden durch Unfall, das ist ein unmittelbar
Euro-Vollkasko (KA1121.13)
Musikwiedergabe-
geräte sind nur dann mitversichert, wenn sie im abgeschlossenen Kofferraum oder Hand-
schuhfach verwahrt sind.
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug [...] Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall schlechthin