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Dienstfahrten-Kaskoversicherung für Landesbedienstete (KA852) (KA852)
erung
für Landesbedienstete - KA852
1. Versicherungsschutz wird für jene Fahrten gewährt, die aufgrund dienstlicher Anordnung mit
dem Privat-Pkw des Dienstnehmers durchgeführt werden, auch wenn der [...] Anreise zum Einsatzort)
- Fahrten zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Versichert ist grundsätzlich der Privat-Pkw des Dienstnehmers. Falls der Dienstnehmer im
Einzelfall ein fremdes Kraftfahrzeug
Indirekte Blitzschäden - Var. 3 inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte (Fe3003.15)
Blitzschäden, inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte - Fe3003.15
In Abänderung des Art. 2.5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch Über-
spannung oder Induktion infolge Blitzschlags mitversichert [...]
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Versich-d.
erungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen z.B. -
haustechnische Anlagen gemäß
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS850.1)
der Fahrzeuge sowie deren Kennzeichen sind einmal jährlich zur
Hauptfälligkeit bekannt zu geben. Aufgrund dieser Meldung wird die Prämie für das nächste Jahr
festgesetzt.
2. Hat der Versicherungsnehmer [...] VersVG vereinbart wird, wird bestimmt:
Als Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äquivalenz zwischen Risiko und
Prämie aufrechterhalten soll, bei der sich die Voraussetzungen
Sachschäden durch Umweltstörung - Auslandsdeckung EU (AH3469.12) (AH3469.12)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
Oberösterreichische Versicherung
Premium für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1073.18)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1073.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%