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Reine Vermögensschäden und Nachdeckungsregelung für medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe (AH3867.24)
Abs. 1 MTD-
Gesetz 2024 - AH3867.24
1. Reine Vermögensschäden
1.1. Die jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden AHVB/EHVB (inkl. Abschnitt A EHVB) finden
insoweit Anwendung, als nicht nachstehend davon [...] Der Versicherungsschutz umfasst alle jene Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seinen Beruf (versichertes Risiko) bestehenden Gesetze (insb. MTD-
Gesetz 2024), [...] Gutachter;
1.4.3. Erklärungen über oder der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen;
1.4.4. Ansprüchen aufgrund von Aufwendungen oder Kosten, die bei ordnungsgemäßer
Vertragserfüllung ohnehin angefallen
Sachschäden durch Umweltstörung - Auslandsdeckung EU (AH3469.12) (AH3469.12)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
Oberösterreichische Versicherung
Indirekte Blitzschäden - Var. 3 inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte (Fe3003.15)
Blitzschäden, inkl. Aussenanlagen und Bürogeräte - Fe3003.15
In Abänderung des Art. 2.5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch Über-
spannung oder Induktion infolge Blitzschlags mitversichert [...]
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des Versich-d.
erungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen z.B. -
haustechnische Anlagen gemäß
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS850.1)
der Fahrzeuge sowie deren Kennzeichen sind einmal jährlich zur
Hauptfälligkeit bekannt zu geben. Aufgrund dieser Meldung wird die Prämie für das nächste Jahr
festgesetzt.
2. Hat der Versicherungsnehmer [...] VersVG vereinbart wird, wird bestimmt:
Als Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äquivalenz zwischen Risiko und
Prämie aufrechterhalten soll, bei der sich die Voraussetzungen
Dienstfahrten-Kaskoversicherung für Landesbedienstete (KA852) (KA852)
erung
für Landesbedienstete - KA852
1. Versicherungsschutz wird für jene Fahrten gewährt, die aufgrund dienstlicher Anordnung mit
dem Privat-Pkw des Dienstnehmers durchgeführt werden, auch wenn der [...] Anreise zum Einsatzort)
- Fahrten zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Versichert ist grundsätzlich der Privat-Pkw des Dienstnehmers. Falls der Dienstnehmer im
Einzelfall ein fremdes Kraftfahrzeug