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Hinweis auf Änderung der Ö-Norm BW-S7 (BW-S7)
BAUWESEN - Hinweis auf Änderung der Ö-Norm - BW-S7
In Anpassung an die mit 1. Jänner 1983 herausgegebene Ö-NORM A 2060 und an die mit 1. März
1983 herausgegebene Ö-NORM B 2110 werden, soferne dem Ve
Platzsystem II (IU9)
FAHRZEUGINSASSEN-UNFALLVERSICHERUNG - Platzsystem II -IU9
Für jeden einzelnen zugelassenen Platz des Fahrzeuges ist die gleiche Summe versichert.
Befinden sich zur Zeit des Unfalles mehr Personen im
Bestklausel (FBU62)
FEUER-BU - Bestklausel - FBU62
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen allgemei
Bestklausel (F62) (F62)
FEUER - Bestklausel - F62
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen allgemein der
Einrichtung und Vorräte (ED1149.18)
EINBRUCH - Einrichtung und Inhalt - ED1149.18
Versichert ist nach Maßgabe der Ergänzenden Bedingungen der Oberösterreichischen
Versicherung AG für die Eigenheim-, Wohn- und Privatobjektversicherung