Suche
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Kaskoversicherung (AKKB95) (AKKB95)
Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben un-
mittelbar oder mittelbar zusammenhängen;
4. die durch den Einlaß ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes vom 8 [...] unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes sowie
- die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gericht-
lichen Verfahrens
schriftlich
Allgemeine Bedingungen f.d.Leitungswasserschadenversicherung(AWB86-95) (AWB86-95)
Schaden mit diesen Er-
eignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.2)
Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
ursächlich zusammenhängen;
4. die durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes vom [...] sfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes sowie
- die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen
Verfahrens schriftlich mitzuteilen;
3
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.1)
Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
ursächlich zusammenhängen;
4. die durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes vom [...] sfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes sowie
- die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen
Verfahrens schriftlich mitzuteilen;
3
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung AKKB 2007 (AKKB2007)
Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
ursächlich zusammenhängen;
4. die durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes vom [...] sfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes sowie
- die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen
Verfahrens schriftlich mitzuteilen;
3